Strafrecht, Verkehrsrecht
und Ordnungswidrigkeiten
Die Rechtsanwaltskanzlei G. Hansen in der Falkenburger Str. 120, 23795 Bad Segeberg wurde von Herrn Rechtsanwalt Gunnar Hansen gegründet.
Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Strafrecht, Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten.
Sprechstunde:
Die Kanzlei bietet Gesprächstermine nach telefonischer Absprache an.
Strafrecht
Im Strafrecht gibt es unterschiedliche Teilbereiche, in denen Staatsanwaltschaften und Gerichte eigene Abteilungen eingerichtet haben.
Verkehrsstrafrecht
Nirgendwo geraten normale Bürger schneller ins Visier der Staatsanwaltschaft, als im Verkehrsstrafrecht. Ein Glas zu viel
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Jugendstrafrecht
In regelmäßigen Abständen (vor Wahlen) versuchen sich Politiker immer wieder damit hervorzutun, eine Verschärfung des
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Organisierte Kriminalität und Betäubungsmittelstrafrecht
Der Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ist eng verknüpft mit der
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Ordnungswidrigkeitenrecht
Eine Ordnungswidrigkeit hat jeder Bürger schnell mal begangen. Falsch geparkt, zu schnell gefahren, einen alten Baum umgehauen
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Wirtschaftsstrafrecht
Ob Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt wurden, die Kreditkarte überzogen wurde, oder wütende Gläuiger bei einer Insolvenz den
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Steuerstrafrecht
Die Steuerstraftaten werden direkt von den Finanzverwaltungen betrieben. In diesem Bereich der Steuerhinterziehung oder der
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Ermittlungsverfahren
Die Polizei steht vor der Tür?
In allen Fällen gelten folgende Grundregeln:
• Ruhe bewahren
• Anwalt benachrichtigen
• Schweigen bis Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben!
Rufen Sie mich umgehend an: (04551) 89 16 429
Eine gezielte Verteidigung beginnt am besten bereits zum Zeitpunkt der Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Denn nur bei dieser Vorgehensweise kann sichergestellt werden, dass Fehler vermieden werden, die später oft kaum mehr behoben werden können! Es sind in der Regel 3 Szenarien, durch die Sie von einem Verfahren gegen sich Kenntnis erhalten:
1. Vorladung zur Polizei
Sie erhalten Post von der Polizei. In dem Brief steht, welcher Vorwurf gegen Sie erhoben wird und Ihnen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zu diesem Zweck werden Sie gebeten, zu einem bestimmten Termin bei der Polizei zu erscheinen.
2. Durchsuchungen / Hausdurchsuchungen
Sie erhalten überraschend Besuch von der Staatsgewalt. Bei Ihnen wird dann eine Hausdurchsuchung durchgeführt und gegebenenfalls Beweismaterial beschlagnahmt.
3. Festnahme / Verhaftung
Die Polizei nimmt Sie fest bzw. Sie werden verhaftet.
In jedem Fall gilt:
- Bewahren Sie die Ruhe!
- Verlangen Sie als erstes, mit Ihrem Anwalt zu sprechen!
- Äußern Sie Sich nicht zur Sache, Sie müssen nur Ihre Personalien angeben!
Es geht um die bestmögliche Verhinderung Ihrer Vor-/Verurteilung und um Ihren Schutz vor staatlichen Zwangsmaßnamen wie zum Beispiel:
- Durchsuchungen/Hausdurchsuchungen
- Beschlagnahme
- Abhörmaßnahmen/Telefonüberwachung
- DNA-Untersuchung/erkennungsdienstliche Maßnahmen
- Festnahme/Untersuchungshaft
- Führerscheinentzug
- Vermögensentzug durch Arrest
- Geldstrafe
- Haftstrafe/Gefängnis
- Berufsverbot
- Eintrag im Bundeszentralregister/ Führungszeugnis
- u.a.
Notfall-Rufnummer:
Nummer für Strafrecht (Hausdurchsuchung, Verhaftung, Festnahme, etc.)
Telefon: (0176) 54430378
Beauftragen Sie einen Anwalt! Ich vertrete IHR Recht!
DURCHSUCHUNGEN UND HAUSDURCHSUCHUNGEN
Durchsuchungen und Hausdurchsuchungen erfolgen entweder auf richterliche Anordnung oder wegen Gefahr im Verzug.
Folgende Verhaltensregeln helfen:
Verhaltensregeln für eine Durchsuchung
- Lassen Sie sich den Grund der Durchsuchung mitteilen.
- Oder: Lassen Sie sich den Grund für die Gefahr im Verzug erklären.
- Lassen Sie sich vom Einsatzleiter den Dienstausweis zeigen.
- Bitten Sie eine vertraute Person, bei der Durchsuchung anwesend zu sein.
- Informieren Sie Ihren Anwalt und beraten Sie sich mit ihm!
- Wenn der Anwalt zusagt: Bitten Sie den Einsatzleiter zu warten, bis der Anwalt am Durchsuchungsort eintrifft.
- Machen Sie keinerlei Angaben zum Tatvorwurf!
- Sie müssen die Durchsuchung erdulden – nicht unterstützen: bleiben Sie passiv!
Ausnahme:
Die Durchsuchung erfolgt immer, um ein bestimmtes Beweismittel zu finden. Wenn Sie befürchten müssen, dass anderes belastendes Material gefunden wird
(Zufallsfunde), überlegen Sie, ob es nicht günstiger ist, wenn Sie das gesuchte Beweismittel aushändigen. Die Durchsuchung muss dann beendet werden.
Behindern Sie die Beamten nicht, sonst könnten Sie zusätzlich wegen Widerstands verfolgt werden. Widersprechen Sie der Beschlagnahme, nur dann muss ein Richter darüber entscheiden! Wenn wichtige Unterlagen beschlagnahmt werden, bestehen Sie darauf, dass Sie sich eine Kopie machen können.
Lassen Sie sich ein Protokoll der Durchsuchung und Beschlagnahme aushändigen, aber: Unterscheiben Sie nichts!
Notfall-Rufnummer:
Nummer für Strafrecht (Hausdurchsuchung, Verhaftung, Festnahme, etc.) Telefon: (0176) 54430378
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FESTNAHME UND VERHAFTUNG
Verhalten Sie sich bei einer Festnahme oder Verhaftung folgendermaßen:
Verhalten bei Festnahme und Verhaftung
- Ruhe bewahren!
- Sagen Sie nichts zu der Ihnen vorgeworfenen Tat
- Rufen Sie einen Anwalt an
Bei einer Festnahme werden Sie innerhalb von 48 Stunden dem Haftrichter vorgeführt. Hier ist eine Vertretung durch den Anwalt unbedingt anzuraten! Der Haftrichter ordnet Untersuchungshaft nur an wenn:
- Sie einer Straftat dringend verdächtig sind,
- einer der Haftgründe „Fluchtgefahr“, „Verdunklungsgefahr“ oder „Wiederholungsgefahr“ besteht,
- die Haft vor der zu erwartenden Strafe verhältnismäßig ist.
- Aber: Auch bei verordneter Haft kommt noch Haftverschonung in Betracht, wenn eine weniger einschneidende Maßnahme wie Meldeauflagen oder Kaution den Haftgrund ausräumen kann.
Auch gegen eine Inhaftierung gibt es Rechtsmittel. So sollte man - zügig einen Haftprüfungstermin beantragen, der sodann innerhalb von 2 Wochen durchgeführt werden muss.
- Hilft das nicht, so kann man immer noch Haftbeschwerde einlegen.
Bei einer Untersuchungshaft hört jeder Spaß auf! In aller Regel verlieren Sie Ihren Arbeitsplatz und damit auch Ihre soziale Stellung. Daher gilt es, eine Untersuchungshaft und auch eine Haftstrafe unter allen Umständen zu vermeiden!
Notfall–Rufnummer:
Nummer für Strafrecht (Hausdurchsuchung, Verhaftung, Festnahme, etc.) Telefon: (0176) 54430378
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Die Gerichtsverhandlung
Diese Seite wurde erstellt, um Ihre Nervosität vor etwas Unbekanntem zu minimieren und Ihnen einen Leitfaden für Ihr Verhalten an die Hand zu geben. Vergessen Sie Barbara Salesch und andere Fernsehgerichte – SO läuft eine Gerichtsverhandlung nicht ab. In der Realität findet die überwiegende Anzahl der Verhandlungen auch ohne Publikum statt, selbst wenn sie öffentlich sind.
Ein guter Anwalt sucht nicht die Konfrontation, sondern einen konstruktiven Dialog mit Richter und Staatsanwaltschaft. Je unaufgeregter eine Verhandlung abläuft, desto besser kommen die für Sie positiven Argumente zur Geltung. Sollten Ihre prozessualen Rechte in Gefahr sein, so wird Ihr Anwalt zu reagieren wissen.
Eine Hauptverhandlung hat eine klare Gliederung:
- Eröffnung durch den (vorsitzenden) Richter
- Feststellung der Personalien des Angeklagten durch das Gericht
- Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt
- (mögliche) Einlassung des Angeklagten
- Beweisaufnahme
- (Hier folgt manchmal eine kurze Unterbrechung, in der versucht wird, eine Übereinkunft zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu finden)
- Plädoyer des Staatsanwalts
- Plädoyer des Verteidigers
- (Bei Schwurgerichten und bei schwierigen Rechtsfragen folgt hier eine kurze Beratungspause durch das Gericht)
- Urteilsverkündung
- Beendigung der Hauptverhandlung durch den (vorsitzenden) Richter
Verhaltenstipps für Angeklagte während der Hauptverhandlung:
- Der Eindruck entscheidet mit! Tragen Sie saubere und ordentliche Kleidung wie an einem Sonntag, die eventuelle Tätowierungen abdeckt.
- Reden Sie nur, wenn Sie gefragt werden. Sie haben ausgiebig Zeit, um Ihren Standpunkt darzulegen, müssen sich aber unter allen Umständen an die Gesprächsreihenfolge halten!
- Gesprächsverschärfungen seitens des Gerichts und ohnehin solche der Staatsanwaltschaft sind Prozesstaktik – reagieren Sie gelassen.
- Entweder Sie gestehen, oder Sie schweigen. Ein Lügengebäude, das nach und nach über Ihnen zusammenbricht, ist das schlimmste, was Ihnen in bezug auf das Strafmaß passieren kann!
- Das Vorstrafenregister wird vorgelesen, nicht diskutiert! Kommentare dazu werden im Zweifel als Verstocktheit oder Uneinsichtigkeit gewertet.
- Schreiben Sie sich vor der Hauptverhandlung den Tathergang noch einmal aus Ihrer Sicht auf und geben Sie eine Kopie an Ihren Anwalt. Lernen Sie das Aufgeschriebene aber keinesfalls auswendig! So können Sie während der Verhandlung ohne Aufregung und Stottern den Tathergang wiedergeben und Ihr Anwalt weiß jederzeit, was Sie und ihn erwartet.
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Nummer für Strafrecht
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Für Fragen zum Strafrecht und steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hansen gern zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Kanzlei.
Rechtsanwalt Gunnar Hansen
Falkenburger Str. 120, 23795 Bad Segeberg
Tel: (04551) 89 16 429
Fax: (04551) 89 16 217
E-Mail: Anwalt@Anwalt-Hansen.de
Über mich
Gunnar Hansen
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gunnar Hansen
Herr Rechtsanwalt Hansen ist in Bad Segeberg / Schleswig-Holstein aufgewachsen und studierte Rechtswissenschaft an der Phillipps-Universität Marburg. Er ist seit dem Jahr 2005 zugelassener Rechtsanwalt.
Bereits während seiner Ausbildung arbeitete Herr Hansen für die Rechtsabteilung der international agierende Syrinx music & media GmbH. Seit der erfolgreichen Absolvierung des zweiten Staatsexamens kooperiert Herr Rechtsanwalt Hansen mit der Rechtsanwaltskanzlei Fiedler & Kollegen in Marburg. Herr Rechtsanwalt Hansen ist seit August 2005 als selbständiger Rechtanwalt tätig. Er betreut vorwiegend Mandate im Bereich des Strafrecht, Verkehrsrechts sowie Ordnungswidrigkeiten.
Im Interesse der Qualität der Beratung in diesen Rechtsgebieten wird auf eine Tätigkeit in der Quantität – also in allen anderen Rechtsgebieten – verzichtet.
Schon vom Aufwand der Fortbildung und im Interesse der Anwendung fundierter Rechtskenntnisse für die Praxis kann eine mandantengerechte, gute Beratung nur in einzelnen und nicht in allen Rechtsgebieten erfolgreich sein.
Von November 2009 bis 2012 ist Rechtsanwalt Hansen als Dozent an die staatliche Fachhochschule Altenholz bei Kiel berufen worden.
Tätigkeitsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten
Sprachen: Deutsch, Englisch